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Landgericht

ein Gericht, das in Zivilkammern und Strafkammern, in Kammern für Handelssachen und durch das Schwurgericht entscheidet. Es steht zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht. An seiner Spitze steht der Präsident des Landgerichts; die Richter sind entweder Vorsitzende Richter am Landgericht oder Richter am Landgericht; die Laienrichter des Schwurgerichts heißen ebenso wie die der Strafkammern Schöffen. In
Österreich
entsprechen dem Landgericht als Bundesgerichtshöfe 1. Instanz die Landes- (in Landeshauptstädten) und die Kreisgerichte (in anderen Städten).
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