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Landpacht

Verträge, durch die Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung gegen Entgelt verpachtet werden, die forstwirtschaftlichen Grundstücke eingeschlossen. Der Verpächter ist verpflichtet, den Abschluss und die Änderung eines Landpachtvertrags der Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen.

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