Lexikon

Landstraßen

öffentliche Straßen für den überörtlichen Verkehr: Landstraßen I. Ordnung (Staatsstraßen) sind für den Durchgangsverkehr bestimmt und ergänzen das Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen; Landstraßen II. Ordnung (Kreisstraßen) sind für den überörtlichen Verkehr zwischen Landkreisen oder innerhalb eines Landkreises bestimmt.
Betont, Faser
Wissenschaft

Autos im Kreislauf

Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.

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Wissenschaft

Organe hin, Organe her

Warum bekam Charles Darwin aufgrund seiner Evolutionstheorie so viel Ärger mit kirchlichen Kreisen? Weil seine Erkenntnisse in fundamentalem Widerspruch zu dem Glauben standen, dass alle Arten seit Gottes Schöpfungsakt unverändert existieren. Die Quintessenz der Theorie Darwins war ja gerade, dass sämtliche Organismen-Arten keine...

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