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LEXIKON

Landtag

in Deutschland die gewählte Volksvertretung (Parlament) der Länder; in Berlin: Abgeordnetenhaus, in Bremen u.und Hamburg: Bürgerschaft. Auch in Österreich heißt die gesetzgebende Körperschaft eines Bundeslands Landtag; in Wien: Gemeinderat.
Von der 2. Hälfte des 15. Jh. Jahrhunderts an bis zum Beginn des 19. Jh. Jahrhunderts wurde die (gemeinsame) Versammlung der Landstände als Landtag bezeichnet; danach wurden unter Landtag entweder die parlamentar.parlamentarische Volksvertretung (wie noch heute) oder auch beide Kammern eines Landes verstanden.
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