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Lebensmittelfarbstoffe

natürliche und synthetische Zusatzstoffe, mit denen man Lebensmittel färbt. Während natürliche Lebensmittelfarbstoffe im Allgemeinen ohne Einschränkung genutzt werden können, müssen künstliche Lebensmittelfarbstoffe durch die Angabe „mit Farbstoff“ gefolgt von der Farbstoffbezeichnung oder der E-Nummer kenntlich gemacht werden. Zu den natürlichen Lebensmittelfarbstoffen gehören Eigelb, Frucht- und Gemüsesäfte, Carotin, Riboflavin oder färbende Gewürze (Paprika und Safran). Nicht zum Verzehr bestimmte Lebensmittelfarbstoffe werden zum Färben von Käseüberzügen, bestimmten Wursthüllen, Eierschalen und zum Stempeln von Lebensmitteln und ihren Verpackungen verwendet. In der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung ist die Verwendung von synthetischen Lebensmittelfarbstoffen geregelt. Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Milch, Brot, frisches Obst, Speiseeis und diätetische Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht gefärbt werden.

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