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LEXIKON

Legalitạ̈t

Staatsrecht
Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit; Maßstab hierfür ist das positive Recht, insbes.insbesondere der Inhalt der Verfassungsurkunde. Illegalität liegt vor, wenn das staatl.staatliche Handeln mit Gesetz u.und Verfassung in Widerspruch steht. Im Übrigen kann die L.Legalität mit der Legitimität in Konflikt geraten.
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