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Legitimitạ̈t

[
lateinisch
]
die Übereinstimmung mit einem allgemein anerkannten Verfassungsprinzip, Begründung für die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft. Die Auffassung der Legitimität war wandelnden Auslegungen unterworfen. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts galt z. B. allgemein die mit der Theorie des Gottesgnadentums begründete Machtausübung eines Fürsten oder eines Fürstenhauses als legitim (Legitimitätsprinzip). Die Legitimität des demokratischen Staats beruht auf der Vorstellung, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Volkssouveränität; Art. 20 des Grundgesetzes). Bildet sich im Staat ein neues Legitimitätsprinzip heraus, so kann es zu einem Konflikt mit der Legalität und zu einem Umsturz der Verfassungsordnung kommen. Legitimisten, Revolution.
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