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LEXIKON

Lehen

lateinisch feudum; beneficium
ein vom Lehnsherrn (Senior) an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst u.und Treue verliehenes Gut, u.und zwar mit Nutzungs-, nicht mit Eigentumsrecht. Das L.Lehen bestand meist in Grundbesitz, aber auch in Ämtern, Burgen, ganzen Herrschaftsbezirken, überhaupt in nutzbaren Rechten oder Einkünften (Renten, Zehnten, Zöllen u. Ä.). Das eigentl.eigentliche L.Lehen war das Ritterlehen, das den Vasallen zum Kriegsdienst verpflichtete. Ursprünglich dem Heimfallrecht beim Tod des Seniors oder Vasallen unterworfen, wurde das L.Lehen später erblich; Weiterverleihung (Afterlehen an den Aftervasallen) war möglich; das war die Grundlage des Lehnswesens.
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