Lexikon

Liquidatin

Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262274 AktG und §§ 6675 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 8393 GenG geregelt.
Erstes Date, Sprache
Wissenschaft

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