Liturgie
Geschichte
in der Antike ursprünglich freiwillige, jedoch als moral.moralische Pflicht empfundene finanzielle Leistung für das griech.griechische Gemeinwesen, z. B. Ausrüstung u.und Unterhalt eines Kriegsschiffs (Trierarchie), Stellung u.und Einstudierung von Theaterchören (Choregie), Unterhalt eines Gymnasiums auf ein Jahr (Gymnasiarchie) u. a. Jeder vermögende Bürger, auch der niedergelassene Fremde (Metöke), meist wohlhabender Kaufmann, war von der L.Liturgie als einer Art Steuer betroffen. Die L.Liturgie war an sich eine notwendige Einrichtung, da die Staatseinkünfte (eine Einkommensteuer war weitgehend unbekannt) stets relativ gering waren. Besonders im ptolemäischen u.und römischen Ägypten Zwangsleistung, die, seitdem auch Staats- u.und Gemeindeämter zu Liturgien gemacht waren (1. Jh. Jahrhundert n. Chr.), zum wirtschaftl.wirtschaftlichen Ruin der vermögenden, gesellschaftlich u.und politisch führenden Schichten führte, die zugleich Träger der antiken Kultur waren. Den Liturgien entsprachen im Römischen Reich nach Art u.und Auswirkung die „munera“ (Aufgaben, Lasten).








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