Liturgie-Konstitutiọn
die vom 2. Vatikanischen Konzil am 3. 12. 1963 verabschiedete „Konstitution über die hl. Liturgie“. Es geht der Liturgie-Konstitution u. a. um eine „tätige Teilnahme“ der Gläubigen, um eine größere Durchschaubarkeit der Riten u.und Zeichen u.und um stärkere Berücksichtigung der Volkssprachen.









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