Lexikon

Majestạ̈t

[
lateinisch maiestas, „Erhabenheit, Hoheit“
]
im alten Rom Attribut des Staatsvolks, seit Tiberius den römischen Kaisern vorbehalten. Im Mittelalter Titel des römisch-deutschen Kaisers, seit dem 16. Jahrhundert von einigen Königen (England, Frankreich) geführt, seit dem Westfälischen Frieden (1648) Titel für Kaiser und Könige (einschließlich ihrer ebenbürtigen Frauen).
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