Lexikon
Mann
erwachsene Person männlichen Geschlechts. Die Stellung des Mannes innerhalb der Gesellschaft war in der Geschichte fast immer bestimmt durch seine durchschnittlich vorhandene körperliche Überlegenheit, die ihn einerseits zum Beschützer von Frau und Kindern machte und ihm andererseits gegenüber der Frau eine unstetere Lebensweise zuwies. Darauf gründete sich die Arbeitsteilung unter den Geschlechtern, auch schon bei Wildbeutern, aber ebenso, dass ihm fast bei allen Völkern die familiäre und politische Führung beinahe ausschließlich vorbehalten war, z. T. selbst in Mutterrechtskulturen, wo anstelle des Gatten der Mutterbruder trat. Zu unterscheiden ist zwischen Vaterrecht und dem seltenen Patriarchat, einer reinen Männerherrschaft. Zu den meist dem Mann vorbehaltenen Gebieten gehörten auch die priesterlichen Aufgaben (so noch heute in der katholischen Kirche und im Islam). Mit dem Aufkommen der Maschinenkraft und der dadurch bedingten Konkurrenz der Frau im arbeitsteiligen Erwerbsleben verringerten sich die Rollendifferenzierungen und das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern. Der Mann behielt nicht mehr das alleinige Wahlrecht. Die beherrschende Stellung des Mannes im Familien- und politischen Leben ist bei den heutigen Kulturvölkern stark aufgelockert zugunsten einer Gleichstellung der Geschlechter. Rechtlich besitzt der Mann in den meisten Staaten noch einen, wenn auch sehr eingeschränkten, Vorrang vor der Frau. Sehr viel größer ist die noch bestehende tatsächliche (wirtschaftliche und soziale) Vormachtstellung des Mannes.
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