Lexikon

Meuterei

Strafrecht
Gefangenenmeuterei
im Strafrecht die Zusammenrottung von Gefangenen aller Art, die mit vereinten Kräften das Aufsichts-, Betreuungs- oder Untersuchungspersonal nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen (oder einem anderen zum Ausbruch verhelfen); strafbar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 121 StGB). Ähnlich in der Schweiz. In Österreich ist nur die Befreiung von Gefangenen strafbar; Selbstbefreiung und hierauf gerichtete Handlungen sind straffrei (§ 300 StGB).
Doppelsternsysteme wie CPD −29 2176 sind eine kosmische Besonderheit. Davon gibt es in der Milchstraße gegenwärtig wohl nur ein Dutzend. Und sie bereichern das All: etwa mit Gold und Platin. ©NOIRLab/NSF/AURA/J. da Silva/Spaceengine
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Sanfte Supernova

Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.

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