Lexikon
Meuterei
Strafrecht
Gefangenenmeutereiim Strafrecht die Zusammenrottung von Gefangenen aller Art, die mit vereinten Kräften das Aufsichts-, Betreuungs- oder Untersuchungspersonal nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen (oder einem anderen zum Ausbruch verhelfen); strafbar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 121 StGB). – Ähnlich in der Schweiz. In Österreich ist nur die Befreiung von Gefangenen strafbar; Selbstbefreiung und hierauf gerichtete Handlungen sind straffrei (§ 300 StGB).
Wissenschaft
Tierischer Transport
Zoochorie, die Verbreitung von Samen durch Tiere, formt Ökosysteme und fördert Biodiversität. Ihre Erforschung bringt stetig neue, verblüffende Zusammenhänge ans Licht. von KURT DE SWAAF Wer kennt sie nicht? Die Pflanze mit großen Blättern, an der Kügelchen wachsen, die immer überall hängen bleiben. Ihre erstaunliche...
Wissenschaft
Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln
Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...
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