Lexikon
Militạ̈rgerichtsbarkeit
eine besondere Gerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte. Die Gerichtsbarkeit über Soldaten wird in Deutschland – auch bei militärischen Straftaten – von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Die Errichtung von Wehrstrafgerichten ist nach Art. 96 Abs. 2 GG jedoch zulässig. Kriegsgericht, Wehrstrafrecht.
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
Der Beitrag 24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit erschien zuerst auf...
Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....
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