Lexikon
Ministeriạlbeamte
die in den Ministerien des Bundes und der Länder tätigen Beamten des höheren Dienstes in den Rangstufen: Referent, Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Staatssekretär. Die Übernahme in ein Ministerium erfolgt erst nach langjährigem Verwaltungsdienst, doch sind heute Ausnahmen nicht selten. Die Angehörigen eines Ministeriums erhalten eine rangmäßig verschiedene Ministerialzulage, die ursprünglich wegen erhöhter Lebenskosten in der Hauptstadt gewährt wurde.
Wissenschaft
Bergbau im All
Start-up-Unternehmen bringen sich in Stellung, um Planetoiden auszubeuten. Diese enthalten riesige Mengen an Platin, Gold und anderen Metallen.
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Wissenschaft
Wie sich Asthma verhindern lässt
Ob ein Kind Asthma bekommt, entscheidet sich oft schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren. Luft und Ernährung haben dabei einen großen Einfluss. von SUSANNE DONNER Voll Vorfreude macht sich Chiara (Name geändert) auf den Weg zu einem Reiterhof im Umland Berlins. Das achtjährige Mädchen reitet für sein Leben...
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