Lexikon

Miserbiles

[
lateinisch, die „Beklagenswerten“
]
im römischen Recht, Kirchenrecht und deutschen Recht des Mittelalters Personen, deren Rechte eines besonderen Schutzes bedürfen, vor allem vor Gericht; ursprünglich Witwen und Waisen, später auch Kreuzfahrer, Pilger, Fremde.
Entscheidungen treffen.jpg
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