Lexikon

Mitbesitz

der gemeinschaftliche Besitz mehrerer Personen an derselben Sache. Mitbesitzer genießen bei gegenseitiger Besitzstörung insoweit keinen Besitzschutz, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt (§ 866 BGB). Regelungen für bestimmte Fälle des Mitbesitzes treffen in Österreich die §§ 327 ff. ABGB.
Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

Erzrausch am Meeresgrund

Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

Supraleiter, Chrom
Wissenschaft

Neue Wege ohne Widerstand

Die Supraleiterforschung macht ihre größten Fortschritte abseits der großen Ankündigungen. So ist es erstmals gelungen, eine supraleitende Diode mit umkehrbarem Vorzeichen zu entwickeln, und exotische Supraleiter lassen sich nun Atom für Atom zusammensetzen. von DIRK EIDEMÜLLER Supraleiter gehören zu den faszinierendsten...

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