Lexikon
Mitverschulden
das eigene Verschulden des Geschädigten bei Entstehung eines Schadens, wodurch der Schadenersatzanspruch gemindert werden kann. (§ 254 BGB). Mitverschulden liegt auch dann vor, wenn z. B. der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden. – Ähnlich in Österreich (§ 1304 ABGB) und in der Schweiz (Art. 44 Abs. 1 OR).
Wissenschaft
Ein neues Feld der Photovoltaik
Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...
Wissenschaft
Der Ozean und das Weltklima
Die Erwärmung der Meere verändert das Klima der Erde. Die Ozeane sind wichtig für die globale Klimaregulation. Sie sind der größte CO₂-Speicher der Welt. Von RAINER KURLEMANN Menschen, die an der Küste wohnen, kennen die Wirkung des Wassers auf ihr regionales Wetter. Und für die meisten Klimazonen der Welt gilt: In Meeresnähe...
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