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Mord

vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders schweren Umständen, vom Totschlag durch die Niedrigkeit der Motivation unterschieden; im deutschen Strafrecht werden nach § 211 StGB unterschieden: die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, auf heimtückische oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; meist mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
In der Schweiz wird Mord nach Art. 112 StGB mit lebenslänglichem Zuchthaus, in Österreich nach § 75 StGB mit 1020 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Totschlag, Kindesmord.

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