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Mündlichkeitsprinzip

ein Grundsatz des gerichtlichen Verfahrens, wonach nur das zur Urteilsgrundlage gemacht werden darf, was vor Gericht mündlich vorgetragen wurde. Es gilt mit Einschränkungen in den Verfahren aller Gerichtszweige. Ähnliche Regelungen bestehen in Österreich (§§ 176 f. ZPO; §§ 252 und 258 StPO) und in den Zivil- und Strafprozessordnungen fast aller Schweizer Kantone.
Müll, Erde, Fallend
Wissenschaft

Weltraumschrott wird museumsreif

Der Weltraum – unendliche Weiten voller Müll. Aufräumen? Ja, aber bitte mit Bedacht, fordern Archäologen. von DIRK HUSEMANN Die rätselhafte Kugel aus Metall reichte James Stirton bis zu den Knien. Sie sah zusammengeschmolzen aus. „Was um alles in der Welt ist das?“, fragte sich der australische Farmer. Und wer hatte die Kugel im...

Griechen, Ton
Wissenschaft

Die alten Griechen sind noch älter

Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...

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