Lexikon

Mutterschaftsgeld

finanzielle Leistung für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten gelten erweiterte Fristen. Eigenständig versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich, die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber; familien- oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen sowie geringfügig Beschäftigte erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Bezieher von Arbeitslosengeld haben Anspruch in Höhe der Unterstützungsleistung, Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, auf Leistung in Höhe des Krankengeldes. Das Mutterschaftsgeld (nicht der Arbeitgeberzuschuss) wird auf das Elterngeld angerechnet.
Manche Babys müssen direkt nach der Geburt auf eine pädiatrische Intensivstation verlegt werden.
Wissenschaft

Geboren, um zu leben

Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...

Wissenschaft

Archäologe aus Leidenschaft

Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...

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