Lexikon
Nebeneinkünfte
Einkünfte eines Arbeitnehmers, die nicht der Lohnsteuer unterworfen waren. Betragen diese Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro im Jahr, so muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Übersteigen die Nebeneinkünfte dabei nicht 820 Euro, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die Nebeneinkünfte insgesamt niedriger als 820 Euro sind.
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...
Wissenschaft
Tomaten unter Glas
In den Niederlanden hat der Anbau im Gewächshaus ein Höchstmaß an Effizienz erreicht. Nun ist die Branche bestrebt, ihre Produktion auch umweltfreundlich und nachhaltig zu gestalten. von KURT DE SWAAF Kim Oosterom mag diesen Ausblick: am Horizont die Hochhäuser von Rotterdam, davor die Polderlandschaft um Oude Leede und über...
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