Lexikon
Nichteinmischung
englisch non-interventionVerzicht eines Staats auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staats. Der in Art. 2 der UN-Satzung garantierte traditionelle Grundsatz der Nichteinmischung soll dem Schutz der Souveränität der Staaten dienen. Er wird in der Praxis sowohl durch Verzicht auf Souveränitätsrechte zugunsten supranationaler Organe (z. B. NATO) als auch durch propagandistische, politische, wirtschaftliche oder subversive Einmischung bzw. Abhängigkeit vielfach durchbrochen. Bei Menschenrechtsverletzungen größeren Ausmaßes ist er fragwürdig. Intervention.
Wissenschaft
Auch leise ist zu laut
Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...
Wissenschaft
Organe hin, Organe her
Warum bekam Charles Darwin aufgrund seiner Evolutionstheorie so viel Ärger mit kirchlichen Kreisen? Weil seine Erkenntnisse in fundamentalem Widerspruch zu dem Glauben standen, dass alle Arten seit Gottes Schöpfungsakt unverändert existieren. Die Quintessenz der Theorie Darwins war ja gerade, dass sämtliche Organismen-Arten keine...
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