Lexikon
Nichtigkeit
Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). – Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Wissenschaft
Mehr als Bikinimedizin
Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...
Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...
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