Lexikon

Nichtigkeit

Zivilprozessrecht
Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung in seltenen Ausnahmefällen. Die Nichtigerklärung eines Urteils kann im Wiederaufnahmeverfahren durch Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage herbeigeführt werden (§§ 578 ff. ZPO). Die österreichische ZPO verwendet den Begriff der Nichtigkeit häufiger, außerdem kennt sie auch die Nichtigkeit des Verfahrens (§§ 7, 51 ZPO). In der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt.
Wissenschaft

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Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...

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