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LEXIKON

Norddeutscher Rundfunk

Abk.Abkürzung NDR, 1955 nach Auflösung des Nordwestdeutschen Rundfunks gegr.gegründete öffentlich-rechtl.öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Sitz u.und Hauptfunkhaus in Hamburg; Mitglied der ARD; veranstaltet außer Sendungen für das ARD-Gemeinschaftsprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen“ u.und den Regionalprogrammen der Landesfunkhäuser zusammen mit Radio Bremen ein Drittes Fernsehprogramm (NDR Fernsehen); darüber hinaus werden Hörfunkprogramme ausgestrahlt.
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