Lexikon
Nothaushaltsrecht
die haushaltsrechtl. Bestimmungen für den Fall, dass der Haushaltsplan entgegen dem Grundsatz der Vorherigkeit (Art. 110 Abs. 2 GG) z. B. wegen verspäteter Vorlage des Haushaltsentwurfs der Regierung oder wegen ausgedehnter parlamentar. Beratungen nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres durch Haushaltsgesetz festgestellt u. verkündet worden ist. Für den Bund ist das Nothaushaltsrecht geregelt in Art. 111 GG, für die Länder finden sich vergleichbare Bestimmungen in den Landesverfassungen.
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Am Ende des Perm-Zeitalters vor 252 Millionen Jahren erlebte unser Planet das größte Artensterben seiner Geschichte. Drei Viertel allen Lebens auf der Erde verschwanden für immer. Und einiges, was damals geschah, könnte sich heute wiederholen. Wie Paläontologen herausgefunden haben, führte damals allein das Sterben tropischer...
Wissenschaft
Wie lassen sich beschädigte Stahlbrücken reparieren?
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