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LEXIKON

Obduktin

[
lat.lateinisch
]
Autopsie; Sektion; innere Leichenschau; Nekropsie
die Öffnung einer Leiche für eine innere Untersuchung zur Klärung der Todesursache, von Pathologen oder von Gerichtsmedizinern durchgeführt; wird in Kliniken u.und Krankenhäusern insbes.insbesondere bei unklaren Todesfällen sowie zur Qualitätskontrolle von Diagnostik u.und Therapie vorgenommen (klinische Sektion). Eine O.Obduktion im Rahmen der ärztl.ärztlichen Aus- u.und Fortbildung auf pathologisch-anatom.pathologisch-anatomischem Gebiet oder zur Klärung wissenschaftl.wissenschaftlicher Fragesellungen ist nur zulässig mit schriftl.schriftlicher Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten (anatomische Sektion). Eine O.Obduktion ist gesetzlich vorgesehen u.und nach gerichtl.gerichtlicher Anordnung durchzuführen bei Verdacht auf Fremdverschulden (gerichtliche Sektion).
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