Lexikon
Obereigentum
die obere bürgerlich- oder öffentlich-rechtliche Sachherrschaft bei Rechtsordnungen mit geteiltem Eigentum, z. B. das Obereigentum des Lehns- und Grundherrn im Verhältnis zum Untereigentum des Vasallen bzw. Hörigen im deutschen Recht des Mittelalters.
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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