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Oberlandesgericht

ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland, Gericht 2. Instanz. Das Oberlandesgericht entscheidet in Zivil- und Strafsenaten; an seiner Spitze steht der Präsident des Oberlandesgerichts; die Richter heißen (nach ihrer Dienststellung) Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht oder Richter am Oberlandesgericht.
In
Österreich
ist das Oberlandesgericht der Gerichtshof 2. Instanz in Wien (für Wien, Niederösterreich, Burgenland), Linz (Oberösterreich, Salzburg), Graz (Steiermark, Kärnten) und Innsbruck (Tirol, Vorarlberg).
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