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LEXIKON

öffentliche Betriebe

öffentliche Unternehmungen
Betriebe im Besitz oder unter maßgebl.maßgeblicher Beteiligung von öffentlich-rechtl.öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), denen auch die anfallenden Gewinne zufließen; ö. B.öffentliche Betriebe werden in den Organisationsformen des Privatrechts (AG, GmbH) u.und des öffentl.öffentlichen Rechts geführt, hier meist als Regiebetriebe (organisatorisch u.und rechtlich unselbständige Betriebe), als organisatorisch verselbständigte Betriebe (z. B. Eigenbetriebe) oder als öffentlich-rechtl.öffentlich-rechtliche Anstalten (z. B. Sparkassen).
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