Lexikon
öffentliches Recht
im subjektiven Sinn
die dem Hoheitsträger oder dem Staatsbürger im Einzelnen zustehende öffentlich-rechtliche Befugnis; als subjektives öffentliches Recht vor allem Abwehr- und Leistungsansprüche des Einzelnen gegen den Hoheitsträger. Ihre gerichtliche Geltendmachung ist in Art. 19 GG garantiert.
Wissenschaft
Gefälschte Abgaswerte
Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...
Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wem gehört der Weltraum?
Karriere mit Cash
Superkalifragilistisch-exponentialigetisch
Das Harte unterliegt
Kampf den Kopfschmerzen
Ruhe im Ohr!