Lexikon
Ombudsman
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Ombudsmannˈɔmbyds-; schwedisch
]ein Parlamentsbeauftragter für die Untersuchung von Beschwerden einzelner Bürger gegen Missbräuche der öffentlichen Verwaltung, an den sich jedermann direkt wenden kann; zuerst in Schweden (seit 1809/10), später auch in Dänemark, Norwegen, Finnland und Neuseeland. – In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1974 einen Ombudsmann. Ein Landesbeauftragter für den Datenschutz wurde erstmals 1971 in Hessen gewählt; 1978 wurde ein Bundesbeauftragter für den Datenschutz beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. – Dem Militärombudsman Norwegens entspricht in Deutschland ein Wehrbeauftragter. Seit 1995 gibt es einen Bürgerbeauftragten in der EU.
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