Lexikon
Operatiọnsgebiet
Völkerrecht
im Fall eines bewaffneten Konflikts das Gebiet, in dem nach Völkerrecht Kampfhandlungen gesetzt werden dürfen u. tatsächlich auch stattfinden (Gegensatz: neutrales oder befriedetes Gebiet). Vielfach wird zwischen dem Kampfgebiet u. dem O. i. e. S. unterschieden: Das O. erscheint dann als das Gebiet, in dem keine Kampfhandlungen stattfinden, Kampfhandlungen jedoch – da die hier bestehenden Einrichtungen der Kriegführung des Gegners dienen oder dienen könnten – gesetzt werden können, soweit sie nicht wesensnotwendig Nichtkombattanten gefährden oder völkerrechtlich geschützte zivile Einrichtungen treffen.
Wissenschaft
Ein künstliches Herz
Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
Wissenschaft
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...
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