Lexikon
Opportunitạ̈tsprinzip
ein Grundsatz der Strafrechtspflege, wonach es in Durchbrechung des Legalitätsprinzips aus Zweckmäßigkeitsgründen in das Ermessen der Staatsanwaltschaft gestellt ist, ob die Verfolgung durchgeführt oder das Verfahren eingestellt werden soll. Das Opportunitätsprinzip gilt vor allem (§§ 153 ff. StPO) bei Bagatellstrafsachen, bei denen die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, ferner bei unwesentlichen Nebendelikten, Auslandstaten und leichteren Staatsschutzdelikten; es bewahrt die Strafrechtspflege davor, in der Menge kleiner Straftaten zu ersticken. Die Einstellung kann auch von der Erfüllung von Auflagen (Wiedergutmachung des Schadens, Geldbuße, gemeinnützige Arbeit) abhängig gemacht werden (§ 153a StPO). – Das Opportunitätsprinzip gilt in
Österreich
in den durch § 34 StPO festgelegten Grenzen und nach Maßgabe des Jugendgerichtsgesetzes 1988.Wissenschaft
Das Jahrhundert der Gravitationslinsen
Was als angeblich nicht überprüfbare Spekulation begann, avancierte zu vielseitigen Werkzeugen der Astrophysik. von RÜDIGER VAAS Nicht alles ist bekanntlich so, wie es scheint. Dies gilt auch für das Universum. Tatsächlich steckt der bestirnte Himmel voller Illusionen. Doch trotz aller Irrungen und Wirrungen gelingt es Forschern...
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
Der Beitrag »Wir müssen fragen – und zuhören« erschien zuerst auf wissenschaft.de...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Besuch aus dem All
Schmerzfrei
Ruhe im Ohr!
Das Ende der Hölle
Romantische Welt
Nicht im Gleichgewicht