Lexikon
Orderpapiere
Ordrepapiere; indossable Papiereauf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Wissenschaft
Starker Mann, schwache Frau?
Stereotype beeinflussen Diagnose und Behandlung – und damit maßgeblich unsere Gesundheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Ein fünfjähriges Kind sitzt auf dem Schoß seines Vaters. Es trägt ein rotes T-Shirt, Shorts, die halblangen blonden Haare fallen ihm ins Gesicht. „Au!“, ruft das...
Wissenschaft
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Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...
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