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Parlamntsberichterstattung

1. Niederschrift u. Veröffentlichung der Verhandlungen von Plenarsitzungen eines Parlaments als amtl. Protokoll. 2. Berichterstattung der Presse- u. Rundfunkmedien über Verhandlungen von Plenarsitzungen eines Parlaments, auch die zeitgleiche u. vollständige Übertragung der Sitzung in Hörfunk u. Fernsehen. Parlamentsberichterstatter genießen das Privileg der Verantwortungsfreiheit (Immunität) sowie der Freistellung von rechtl. Haftung (Art. 42 des Grundgesetzes der BR Dtschld.).

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