Lexikon

Parteiausschluss

Sanktionsmaßnahme politischer Parteien, um für die Partei schädliches Verhalten von Mitgliedern zu ahnden.
In der Bundesrepublik Deutschland kann ein Mitglied nach dem Gesetz über die politische Parteien vom 24. 7. 1967 (in der Fassung vom 22. 12. 2004) im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens „nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt“ (§ 10 Abs. 4 Parteigesetz). Der Antrag auf die Einleitung eines Ordnungsverfahrens kann vom Parteivorstand bzw. von den Parteigliederungen (z. B. den Ortsvereinen) bei dem für das Mitglied zuständigen Schiedsgericht (Schiedskommission) gestellt werden. Es ist Berufung beim Landes- bzw. Bundesschiedsgericht möglich. Gegen die Entscheidung der parteiinternen Schiedsgerichte kann die ordentliche Gerichtsbarkeit angerufen werden.
Ingenuity, Mars
Wissenschaft

Ferne Welten aus der Vogelperspektive

Ingenuity, der erste Helikopter auf dem Mars, hat gut 1.000 Tage lang die Erforschung des Planeten beflügelt. Auch andernorts im Sonnensystem wird der Flugverkehr zunehmen. von THORSTEN DAMBECK Es klang wie eine Todesanzeige, als das Wissenschaftsmagazin nature seinen Lesern im Februar 2024 mitteilte: „Ingenuity, das erste Gerät...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Die Leber altert nicht

Wieso die Leber ein Leben lang jung bleibt – und warum das wichtig ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Als eine internationale Forschergruppe Anfang 2022 das Alter verbrauchter menschlicher Zellen mittels eines modifizierten Verfahrens zur Radiokarbondatierung untersuchte, machten die Wissenschaftler eine erstaunliche Entdeckung...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon