Parteiverrat
pflichtwidrige Unterstützung beider Parteien einer Rechtssache durch einen Anwalt oder Rechtsbeistand, strafbar nach § 356 StGB; Strafverschärfung bei Handeln zum Nachteil seiner Partei im Einverständnis mit der Gegenpartei.
Auch in der Schweiz ist der P.Parteiverrat untersagt u.und ggf.gegebenenfalls als Verletzung des Berufsgeheimnisses strafbar.









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