Total votes: 0
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken
LEXIKON

Parteiverrat

Prävarikation
pflichtwidrige Unterstützung beider Parteien einer Rechtssache durch einen Anwalt oder Rechtsbeistand, strafbar nach § 356 StGB; Strafverschärfung bei Handeln zum Nachteil seiner Partei im Einverständnis mit der Gegenpartei.
Auch in der Schweiz ist der P.Parteiverrat untersagt u.und ggf.gegebenenfalls als Verletzung des Berufsgeheimnisses strafbar.
Total votes: 0
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken

Post new comment


0 Kommentare

Filtered HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.

RÄTSEL DES ALLTAGS

Rätsel des Alltags

Warum sehen Katzen so gut im Dunkeln?

Licht ins Dunkel