Lexikon

Pass

Verwaltungsrecht
eine öffentliche Urkunde zur Legitimation einer Person, insbesondere im internationalen Verkehr. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Passgesetz vom 19. 4. 1986 maßgebend. Deutsche und Ausländer, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder sie verlassen, sind verpflichtet, sich durch einen Pass auszuweisen (Passzwang). Aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen kann Befreiung vom Passzwang eintreten, wenn ein gültiger Personalausweis vorgelegt wird.
In Österreich richtet sich die Passerteilung nach dem Passgesetz 1969.
Das schweizerische Passwesen ist geregelt durch den Bundesratsbeschluss über die Einreise und Anmeldung der Ausländer vom 10. 4. 1946 und die VO über den Schweizerpass vom 17. 7. 1959; zuständig für die Passerteilung sind die Kantone.
Skelett, Kopf, Neandertaler
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