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LEXIKON

Patntamt

Deutsches Patent- und Markenamt
Bundesbehörde mit Sitz in München; nimmt die Aufgaben des gewerbl.gewerblichen Rechtsschutzes wahr. Prüfungsstellen prüfen die angemeldeten Patente, Gebrauchsmuster u.und Marken auf ihre Schutzfähigkeit u.und entscheiden über Widersprüche älterer Zeicheninhaber gegen Marken- bzw. Warenzeichenanmeldungen. Patentabteilungen entscheiden über Einsprüche gegen Patentanmeldungen. Das P.Patentamt veröffentlicht die Patentschriften, führt die Gebrauchsmuster- u.und Patentrolle sowie das Markenregister.
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