Lexikon

Pensionierung

[
pã-; französisch
]
im engeren Sinne die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand, im weiteren Sinne eines Mitarbeiters, Angestellten wegen Erreichen der Altersgrenze. Die Pensionierung erfolgt grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahres, auf Antrag u. U. auch früher.
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Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...

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Wissenschaft

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