Lexikon
Personạlakten
schriftliche Unterlagen, die vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über die persönliche Führung und die dienstlichen Leistungen des Arbeitnehmers bzw. Beamten im Betrieb bzw. in der Behörde geführt werden. Alle Arbeitnehmer haben gemäß § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes, alle Beamten nach § 56 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bzw. nach § 90 BBG oder entsprechenden Paragraphen der Landesbeamtengesetze das Recht auf Einsicht in ihre Personalakten.
Wissenschaft
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...
Wissenschaft
Wie die Zwerge vorwärtskommen
Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...
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