Lexikon
Pfändungsschutz
Bestimmungen über die Unpfändbarkeit von Sachen und Rechten zum Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Existenz des Schuldners (Verbot der Kahlpfändung). Unpfändbare Sachen sind z. B. nach § 811 ZPO Hausrat und Kleidung in bescheidenem Rahmen, Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel für 4 Wochen, Arbeitsmittel und Dienstkleidung, Familienpapiere, Trauringe, Orden und Ehrenzeichen; unpfändbare Forderungen sind bestimmte Arbeitseinkommen (Lohnpfändung) sowie Miet- und Pachtzinsen, die der Schuldner zur ordnungsgemäßen Verwaltung seines Grundstücks benötigt.
Ähnliche Regelung in Österreich durch §§ 250 ff. der Exekutionsordnung und durch das Lohnpfändungsgesetz 1985 mit späteren Änderungen.
Grundsätzlich ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 92 (allgemeiner Pfändungsschutz) und Art 93 (Begrenzung der Lohnpfändung) des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs.
Wissenschaft
Quanten Bullshit
Immer wieder hört man in öffentlichen Reden, dass etwas ein Quantensprung sei – womit dann jedoch in fast allen Fällen das Gegenteil der ursprünglichen Idee gemeint ist. Denn in der Physik sind Quantenübergänge bekanntlich das Kleinste, was die Natur zu bieten hat, zumal sie meist nach unten in einen Grundzustand verlaufen, in...
Wissenschaft
Der Zombie-Mond
Der innere Marsmond bewegt sich auf einer instabilen Bahn. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme: In einem bizarren Zyklus wechselt Phobos zwischen Zerstörung und Wiedergeburt. von THORSTEN DAMBECK Clustril, Drunlo, Limtoc, Flimnap – merkwürdig benannte Krater bedecken den Marsmond Phobos. Vertrauter klingt Gulliver, der Name...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Luft nach oben
Umleitung für Licht und Lärm
Was ist dran am Verdauungsschnaps?
Laborreise ins Innere der Erde
Weltraumschrott wird museumsreif
Pflanzen als Biofilter