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Pflanzenschutz

Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen. Pflanzenschutz liegt in Deutschland im Aufgabenbereich der Biologischen Bundesanstalt und der Pflanzenschutzämter der Bundesländer. Gesetzliche Grundlage ist das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom 14. 5. 1998. Der gesetzliche Pflanzenschutz umfasst: Verhinderung der Einschleppung von Schädlingen und Krankheiten durch Einfuhrkontrolle, Erfassung von Schädlingen durch Meldepflicht (z. B. Kartoffelkäfer, Reblaus u. a. land- und forstwirtschaftliche Schädlinge), ferner amtliche Geräte- und Mittelprüfung sowie Schutz von Menschen und Haustieren (z. B. auch Bienen) vor giftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln. Die Anwendung chemischer und physikalischer Methoden zur chemischen Schädlingsbekämpfung wird als technischer Pflanzenschutz bezeichnet. Der ökologische Pflanzenschutz verzichtet auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und betreibt Pflanzenschutz durch Verbesserung der Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen) und durch biologische Schädlingsbekämpfung.
Das Gebiet des Pflanzenschutzes regeln in
Österreich
u. a. das Pflanzenschutzgesetz von 1995 und Landesgesetze sowie das Pflanzenschutzmittelgesetz von 1997, in der
Schweiz
aufgrund des 1962 eingefügten Art. 24sexies (seit 1999 Art. 78) der Bundesverfassung sowohl bundesrechtlich als auch kantonale Bestimmungen.
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