Lexikon

Pflanzgebot

die Verfügung der Gemeinde an den Eigentümer eines Grundstücks, es entsprechend den Vorschriften eines Bebauungsplans zu bepflanzen (§ 178 Baugesetzbuch). Das Pflanzgebot ist nur zulässig, wenn der Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen sofort durchgesetzt werden muss. Die Mieter und Pächter des Grundstücks müssen die Bepflanzung dulden. Bei land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann ein Pflanzgebot nicht erlassen werden.
Foto eines kleinen Restes des Aralsees in Usbekistan
Wissenschaft

Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich

Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...

Wikinger
Wissenschaft

Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund

Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...

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