Lexikon
Postgeheimnis
die Verpflichtung der Inhaber oder der Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Postdienste erbringt, zur strengsten Geheimhaltung des Postverkehrs hinsichtlich des Brief- und Paketdienstes (Art. 10 Grundgesetz, § 206 StGB in der Neufassung des Strafgesetzbuchs vom 13. 11. 1998). – Ähnlich in der
Schweiz
nach Art. 13 der Bundesverfassung und Art. 179 StGB.Wissenschaft
Programmierbare Bakterienkiller
Die mRNA-Forschenden Katalin Karikó und Drew Weissman haben gemeinsam den Medizin-Nobelpreis 2023 erhalten. Ihre Erkenntnisse sind nicht nur die Basis für die Corona-Impfstoffe, sondern auch für neuartige Antibiotikatherapien. von JÜRGEN BRATER Als der britische Bakteriologe Alexander Fleming im September 1928 nach dem...
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
Der Beitrag 24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit erschien zuerst auf...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wenn die Sonne in der Nase kitzelt
Manipulierte Träume
Sonnige Zeiten
Kampf dem „Hicks“!
Gentherapie gegen Krebs
Plötzlich und unerwartet