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LEXIKON

Praxisgebühr

Zuzahlung zu Arzt-, Zahnarzt- u.und Psychotherapeutenbesuchen in Höhe von 10 Euro pro Quartal, die der gesetzl.gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 nach dem GKV-Modernisierungsgesetz direkt in der Arztpraxis zu entrichten hat. Die P.Praxisgebühr wird beim ersten Arztkontakt fällig, sie entfällt bei Patienten unter 18 Jahren, bei Vorsorgeuntersuchungen u.und Prophylaxebehandlungen sowie bei Arztbesuchen mit Überweisung im gleichen Quartal; für den Zahnarztbesuch ist eine separate P.Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal fällig. Ziel der Einführung einer P.Praxisgebühr ist die finanzielle Entlastung der Krankenkassen durch Stärkung der Eigenverantwortung u.und durch Reduzierung der Arztbesuche von Versicherten.
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