Lexikon
Praxisgebühr
Zuzahlung zu Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen in Höhe von 10 Euro pro Quartal, die der gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 nach dem GKV-Modernisierungsgesetz direkt in der Arztpraxis zu entrichten hatte. Die Praxisgebühr wurde 2013 abgeschafft. Die Praxisgebühr wurde beim ersten Arztkontakt fällig, sie entfällt bei Patienten unter 18 Jahren, bei Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxebehandlungen sowie bei Arztbesuchen mit Überweisung im gleichen Quartal; für den Zahnarztbesuch ist eine separate Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal fällig. Ziel der Einführung einer Praxisgebühr war die finanzielle Entlastung der Krankenkassen durch Stärkung der Eigenverantwortung und durch Reduzierung der Arztbesuche von Versicherten.
Wissenschaft
Stacheliger Urahn der Weichtiere
Den Vorfahren von Auster, Weinbergschnecke und Co. auf der Spur: Forschende haben einen urtümlichen Vertreter der Weichtiere entdeckt, der Licht auf die Evolutionsgeschichte dieses heute artenreichen Tierstamms wirft. Die über eine halbe Milliarde Jahre alten Fossilien von Shishania aculeata legen nahe, dass die Mollusken aus...
Wissenschaft
Freund und Feind
Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...