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Preisstopp

[
der
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staatliche Maßnahme in Form einer gesetzlichen Vorschrift darüber, dass die Preise bestimmter oder aller Güter und Leistungen eine bestimmte festgesetzte Höhe nicht überschreiten dürfen (Preisfestsetzungen); vorübergehend ein wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung einer Inflation. Bei längerem Fortbestehen der Inflationsursachen spricht man von „zurückgestauter“ Inflation. In diesem Fall bildet sich ein schwarzer oder grauer Markt mit höheren als den festgesetzten Preisen.

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